Lehrveranstaltungsabbruch aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund
Covid-19 Information
Auch während der home-learning Phase können akute gesundheitliche Einschränkungen auftauchen, weshalb eine Lehrveranstaltung abgebrochen werden muss. Es gelten die selben Bedingungen, wie für LVen vor Ort.
kurz gesagt...
Nachträgliche Abmeldung einer pi-LV
ist ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die einen wichtigen Grund (z.B. eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung) haben. Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung aus einem wichtigen Grund abbrechen (auch NACH der Abmeldephase), werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Lehrveranstaltung angetreten. Auf dieser Seite wird der Einfachkeit halber von "LV-Abbruch" gesprochen. Den exakten Rechtsterminus können Sie nachlesen:
Wer kann Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund abbrechen?
Beispiele
Der LV-Abbruch gilt für Studierende, die plötzlich aufgrund akuter Verschlechterungen eine Lehrveranstaltung nicht chancengleich absolvieren können und dadurch einen erheblichen Nachteil erfahren. Beispielsweise aufgrund von
- plötzlicher, längerfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- länger andauernder Schubphase
- ungeplantem, notwendigem Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt
- Unfall mit längerfristiger Genesungsphase
Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind z.B. "versäumtes Abmelden", "zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder "kein Interesse/keine Zeit mehr".
Wen betrifft das?
Häufig betroffen sind Studierende mit chronischen und psychischen Erkrankungen, welche z.B. schubweise verlaufen oder punktuell auftreten (z.B. Depression, rheumatische Erkrankungen, Multiple Sklerose, Anfälle, Herzbeschwerden, etc.). Das Gesetz kennt hierbei keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Diagnosen. Es ist immer der Einzelfall zu bewerten.
Selbstverständlich gelten auch "akute Fälle" als möglicher wichtiger Grund, welche thematisch nicht mit Barrierefreiheit konotiert sind, wie z.B.
- Geburt,
- Todesfall in näherer persönlicher/familiärer Umgebung,
- (Auto)unfall oder Ähnliches
Das Team Barrierefrei ist nur für Fälle zuständig, die die Gesundheit betreffen bzw. erkrankungs- oder beeinträchtigungsbedingt sind.
Achtung
Es kann passieren, dass Studierende bei Teilleistungsüberprüfungen innerhalb einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (z.B. ein Zwischentest im Laufe des Semesters) diese abbrechen müssen. Gründe können dabei die gleichen sein, wie bei einer Vorlesungsprüfung, dennoch ist dies rechtlich gesehen, KEIN Prüfungsabbruch. Für die Chancengleichheit Studierender mit Beeinträchtigung kommen in so einem Fall abweichende Prüfungsmethoden zum Tragen. Im Rahmen dieser können z.B. Prüfungen zu einem separaten Termin wiederholt werden, Prüfungsbedingungen an die Beeinträchtigung angepasst werden, Kompensationsleistungen vereinbart werden, Möglichkeiten versäumte "Punkte" anderwertig zu erlangen ausgemacht werden etc.