Prüfungsabbruch aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund
Covid-19 Information
Auch eine Online Prüfung kann abgebrochen werden. Es gelten die selben Bedingungen, wie für Prüfungen vor Ort.
kurz gesagt...
Prüfungsabbruch
ist ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die einen wichtigen Grund (z.B. eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung) haben. Studierende, die eine Prüfung aus einem wichtigen Grund abbrechen, werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Prüfung angetreten.
Wer kann Prüfungen oder Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund abbrechen?
Beispiele
Der Prüfungsabbruch aus wichtigem Grund gilt für Studierende, die während/kurz vor der Prüfung aufgrund Ihrer Beeinträchtigung eine erhebliche Verschlechterung verspüren, welche die Absolvierung der Prüfung unmöglich macht. Beispielsweise aufgrund von
- plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Prüfung
- Blackout, Panikattacke während der Prüfung
- Anfall während der Prüfung
- akuten Schmerzen oder Schüben
- Unfall
Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind z.B. "versäumtes Abmelden", "zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder "kein Interesse/keine Zeit mehr".
Wen betrifft das?
Häufig betroffen sind Studierende mit chronischen und psychischen Erkrankungen, welche z.B. schubweise verlaufen oder punktuell auftreten (z.B. Narkolepsie, Depression, Panikattacken, Epilepsie, rheumatische Erkrankungen, Multiple Sklerose, Herzbeschwerden, etc.). Das Gesetz kennt hierbei keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Diagnosen. Es ist immer der Einzelfall zu bewerten.
Selbstverständlich gelten auch andere "akute Fälle" als möglicher wichtiger Grund, welche thematisch nicht mit Barrierefreiheit konotiert sind, wie z.B.
- Geburt,
- Todesfall in näherer persönlicher/familiärer Umgebung,
- (Auto)unfall oder Ähnliches
Das Team Barrierefrei ist nur für Fälle zuständig, die die Gesundheit betreffen bzw. erkrankungs- oder beeinträchtigungsbedingt sind.
Achtung
Es kann passieren, dass Studierende bei Teilleistungsüberprüfungen innerhalb einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (z.B. ein Zwischentest im Laufe des Semesters) diese abbrechen müssen. Gründe können dabei die gleichen sein, wie bei einer Vorlesungsprüfung, dennoch ist dies rechtlich gesehen, KEIN Prüfungsabbruch. Für die Chancengleichheit Studierender mit Beeinträchtigung kommen in so einem Fall abweichende Prüfungsmethoden zum Tragen. Im Rahmen dieser können z.B. Prüfungen zu einem separaten Termin wiederholt werden, Prüfungsbedingungen an die Beeinträchtigung angepasst werden, Kompensationsleistungen vereinbart werden, Möglichkeiten versäumte "Punkte" anderwertig zu erlangen ausgemacht werden etc.