Covid-19 ("Corona-Virus"): Beeinträchtigungen für Studierende
Hände waschen wirkt ganzjährig. (c) Team Barrierefrei
Covid-19 ("Corona-Virus"): Beeinträchtigungen für Studierende
Während der Covid-19-Pandemie verändert sich immer wieder durch Maßnahmen und Regelungen des Bundes, der Stadt Wien und der Universität Wien selbst die Art und Weise, wie gelehrt wird. Im Wintersemester 2020/21 wird es einen Mix aus Lehre vor Ort, digitaler Lehre und hybrider Lehre geben.
Diese Veränderungen stellen einerseits die große Menge der Studierenden (und Lehrenden) plötzlich vor Herausforderungen. Sie können auch für ganz bestimmte Studierende (neue) Barrieren erzeugen.
Andererseits spiegeln die derzeit viel diskutierten Problematiken wider, was für u.a. Studierende mit chronischen Erkrankungen oder aktuen Krankheiten immer schon Alltag war.
Stand: 28.09.2020 Achtung, Informationen werden laufend überarbeitet.
Anwesenheit vor Ort nicht möglich
Ausgleich über digitale Angebote
Aus mehreren Gründen können manche Studierende während der Pandemie nicht vor Ort anwesend sein: akute Covid19-Infektion, Selbstisolierung als (potentielle) Kontaktperson, Reisebeschränkungen, Kinderpflegebedarf bei Schulschließungen, als Angehörige von Risikogruppen (oder deren Haushaltsmitglieder), etc.
Sollte es zu (lokalen) Lock-Down-Szenarien kommen, sind automatische alle Beteiligten einer LV oder Prüfung von dieser Situation betroffen.
In beiden Fällen können digitale Angebote die Teilnahme ermöglichen bzw. das Erreichen der Studienziele sicherstellen.
Infektionskrankheiten als Beeinträchtigung für chronisch kranke Personen
Ganzjährig
Aktiv sind Studierende mit chronischer Erkrankung von zusätzlichen Infektionskrankheiten betroffen, wenn:
- sie selbst durch häufigeres Kranksein fehlen und Abwesenheiten kompensieren müssen
- sie nicht wissen, dass man im Krankheitsfall entschuldigt fehlen darf, und in schlechtem Gesundheitszustand nicht zur Universität gehen muss
Passiv sind Studierende mit chronischer Erkrankung betroffen, wenn:
- andere Studierende/Lehrende etc. erkältet/krank an die Universität gehen und sie damit gefährden
- Keime über Klimaanlagen, Türklinken, Tischflächen, etc. verbreitet werden
- Personen Hygienemaßnahmen nicht ernsthaft berücksichtigen: sich z.B. nach dem Niesen/Schnäuzen nicht die Hände waschen, oder, statt in den Ellenbogen bzw. in ein Taschentuch zu husten/niesen, dies in die Handfläche zu tun, und danach Türklinken und andere Oberflächen anzufassen
In beiden Fällen gilt: Sowohl bei hohem Risiko als auch im akuten Krankheitsfall sollte niemand zu einer LV oder Prüfung kommen.
Welche Schwierigkeiten können bei digitaler und hybrider Lehre auftreten?
Neue Möglichkeiten - neue Barrieren
Für manche Studierende mit Beeinträchtigungen hilft digitale bzw. hybride Lehre, Nachteile zu kompensieren (z.B. Studierende mit chronischen Erkrankungen, deren Anwesenheitsmöglichkeiten nicht planbar sind). Dies gielt auch für Nicht-Pandemie-Zeiten.
Für andere Studierende mit Beeinträchtigung können nun aber Nachteile entstehen, auch wenn in der vor-Ort-Lehre keine Barrieren bestanden:
- Schwerhörigkeit/Gehörlosigkeit: Wer im Hörsaal und in einer Sitzposition mit guter Sicht (zusätzlich) Lippenlesen nutzt, wird bei einem Audio-Podcast, schlechter Videostreamingqualität oder dem Angebot, mit Lehrenden Telefongespräche zu führen, auf eine Barriere stoßen.
- Leseschwäche oder Konzentrationsstörungen: Wer mit der Schriftlichkeit Schwierigkeiten hat, kann im Regelbetrieb die mündliche Präsenzlehre als Teilkompensation nutzen. Wenn Vorlesungen, interaktive und Diskussions-Veranstaltungen in rein schriftliche Inhalte und Aufgaben umgewandelt werden, stoßen diese Studierenden auf eine Barriere.
- Sehbehinderung/Blindheit: Wo interaktive oder verbal vorgetragene Inhalte verstärkt in schriftliche oder grafische Darstellungen umgewandelt werden, kann für Studierende mit Sehbeeinträchtigung eine Barriere entstehen. Entweder, weil sie das eingesetzte Format gar nicht wahrnehmen können (z.B. Grafiken oder grafische Scans von Texten für Blinde) oder weil der stark erhöhte Leseaufwand mit bestimmten Sehbehinderungen nicht mehr machbar ist und/oder die Augen zusätzlich schädigt.
- Dies gilt auch für Studierende mit feinmotorischen Schwierigkeiten / Schmerzen in den Händen, wenn hauptsächliche mündlich-interaktive LVen auf schriftliche Beiträge umgestellt werden und plötzlich viel getippt und geklickt werden muss (Forendiskussion, Chats, etc.).
- Bedarf an Begleitpersonen: Da die Personenkapazitäten pro Raum stark reduziert wurden und streng auf die Belegungszahlen geachtet wird, muss die Anwesenheit von notwendigen Begleitpersonen gut kommuniziert und organisiert werden. Denn auf der Anmeldeliste zählt eine Person als ein Platz, während sie de facto als 2er- oder 3er-Gruppe erscheint. (z.B. bei Dolmetschung, persönlicher Assistenz oder ISU.)
- Mund-Nasen-Schutz: Z.B. bei verminderter Lungenfunktion kann ein MNS eine Barriere darstellen. Auch manche psychischen Phänomene lassen ein (permanentes) Tragen des MNS nicht zu oder führen zu Stress, so dass eine konzentrierte LV-Teilnahme nicht möglich ist. Auf Anfrage von Studierenden sollte auf den Wunsch nach digitaler Teilnahme so weit wie möglich eingegangen werden. Umgekehrt sollten entsprechende Studierende nicht per se "ins Digitale" gedrängt werden, wenn je nach den örtlichen Rahmenbedingungen auch andere Lösungen gefunden werden können. Z.B. Visier oder Schlauchtuch, sehr großer Abstand von Kolleg*innen (ggf. durch Verkleinerung der "vor-Ort-" und Vergrößerung der "digitalen" Teilgruppe), mehr (individuelle) Pausen, Plexiglaswand, etc..
Individuelle Adaptierungen
Wie unterstützen? Welche alternativen Leistungen?
In der derzeitigen Situation vermischen sich oft Covid19-bedingte Adaptierungen und "klassische" abweichende Prüfungsmethoden (z.B. eigene Räume / isolierte Settings). Bedingt durch die hohe Zahl von Personen mit der Doppelrolle "Studierende mit Beeinträchtigungen" und "von Folgen der Pandemie Betroffene", ist dies verständlich.
Daher kann es sein, dass Sie als Lehrende mal mit dem einen, mal mit dem anderen und mal mit beiden Argumenten konfrontiert sind.
- Manchmal gibt es in der Umsetzung keinen Unterschied. Z.B. bei einem eigenen Raum, der für ein und dieselbe Person sowohl mit einer Risikogruppenzugehörigtkeit ("Pandemie-Grund") als auch mit einer notwendigen ruhigen Umgebung ("beeinträchtigungsbedingt") argumentierbar wäre. Dann sollte sich klar für eine der beiden rechtlichen Grundlagen bzw. deren administrativen Weg entschieden werden.
- Manchmal ist eine Kombination von beidem notwendig. Z.B. bei einem eigenen Raum, den eine Person auf Grund einer Riskogruppenzugehörigkeit braucht ("Pandemie-Grund") und darin verwendeten vergrößerten Prüfungsbögen auf Grund einer Sehschwäche ("beeinträchtigungsbedingt"). Hier sollten beide rechtlichen Grundlagen bzw. administrativen Wege genutzt und sinnvoll kombiniert werden.
Mit Perspektive auf die Studierenden bedeutet dies hauptsächlich folgende Gruppen:
- Studierende mit Beeinträchtigungen, die immer schon abweichende Prüfungsmethoden in Anspruch genommen haben, können dies auch unter den veränderten Studienbedingungen (z.B. bei digitalen Angeboten, vor-Ort-Prüfungen unter strengeren Bedingungen) tun. Beispielsweise lässt sich eine individuelle Prüfungszeitverlängerung auch in Moodle realisieren, indem zwei separate Tests angelegt werden, von denen einer einen späteren Endzeitpunkt hat.
- Studierende mit Beeinträchtigungen, die noch nie abweichende Prüfungsmethoden in Anspruch genommen haben, können eine solche beantragen, wenn die neuen Lehr- und Prüfungsformate für sie plötzlich Barrieren enthalten.
- Studierende mit Beeinträchtigungen, die in gleicher Form wie auch ihre Kolleg*innen ohne Beeinträchtigungen von der Pandemie betroffen sind, können diesen Bedarf auch im Sinne des (neuen) § 13c. des Satzungsteils Studienrecht kommunizieren und umgesetzt bekommen, wenn die Umsetzung in der Praxis derjenigen einer "klassischen" abweichenden Prüfungsmethode entspricht.
- Für alle durch die Pandemie beeinträchtigten Zielgruppen können Lehrende für kreative indiduelle Lösungen unter anderem auf bewährte Elemente barrierefreier Lehre zurückgreifen.
Stigmatisierung vermeiden
Hinweis: Manche Personen haben "Erkältungssymptome", sind aber nicht mit einer ansteckenden Krankheit infiziert:
- Asthma
- Raucherhusten
- chronischer Schnupfen
- Allergien etc.
Weitere Informationen
über die Behörden bzw. das Rektorat
- Laufend aktualisierte Informationen des Rektorats zur Vorgehensweise an der Universität Wien
- Didaktische Tipps gibt es beim CTL
- Satzung der Universität Wien: Studienrecht, § 13c.
- AGES
- Gesundheitsministerium
- Bildungsministerium
- WHO (Weltgesundheitsorganisation)