Das (neu gestaltete) Antragsverfahren auf abweichende Prüfungsmethoden löst ab 01.03.2020 den bisherigen Kommunikationsprozess zwischen Team Barrierefrei (Behindertenbeauftragten) und Studienprogrammleitungen zur Erstellung eines Empfehlungsschreibens ab. Das Verfahren entspricht dem Satzungswortlaut (Studienrecht, § 11).
Informationen für Studienprogrammleitungen zum Antragsverfahren
Informationen für Studierende zur Antragstellung
Informationen für Lehrende zu Abweichenden Prüfungsmethoden (folgt in Kürze)