Assistenzhunde

Manche Studierende sind auf die Hilfe von Assistenzhunden angewiesen, z.B. blinde Personen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen bei gewissen Erkrankugnen, Personen mit Epilepsie usw. Die Mitnahme von ausgebildeten Assistenzhunden ist per Hausordnung erlaubt, privat mitgebrachte Tiere allerdings nicht.

Abklären

Wie umsetzen?

In der Regel müssen Sie als Lehrperson lediglich die Anwesenheit von Assistenzhunden akzeptieren, welche für die jeweiligen Studierenden gebraucht werden. Verhindern Sie die Anwesenheit von Assistenzhunden daher bitte nicht ohne triftigen Grund.