Nachweise von Beeinträchtigungen

Viele Angebote oder Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Beeinträchtigung basieren auf einem Nachweis über die Funktionsbeeinträchtigung, die Studierende im Studium beeinträchtigt.

 Wann benötigt man einen Nachweis?

Ziel eines Nachweises soll sein,

  • bei nicht-offensichtlichen Beeinträchtigungen und
  • wenn Ihnen der Bedarfe unverhältnismäßig vorkommt

festzustellen, ob die Person ein Recht auf die Berücksichtigung ihrer Beeinträchtigung hat.

Wenn der Nachweis keine medizinischen Details enthält, sondern Bedarfe oder rein zeitliche Angaben (Krankenstand, etc.), können Sie diesen Nachweis selbst verlangen.

 

Bitte bedenken Sie, dass es sich datenschutzrechtlich um hochsensible Daten handelt.

  • Überlegen Sie sich, ob Nachweise wirklich nötig sind
  • Nutzen Sie „passive“ Nachweise über SPL / Team Barrierefrei
  • Nehmen Sie nur Nachweise ohne medizinische Details an
  • Speichern / bewahren Sie Dokumente sicher auf. Vermeiden Sie Kopien (jeder separate Anlangen-Download auf Computer und Smartphone erzeugt eine Kopie!)
  • Löschen Sie nicht (mehr) benötigter Dateien (auch: Anhänge oder Downloads)
  • Geben Sie Daten nicht weiter; weder intern (Weiterleitung eines Anliegens per Mail z.B. im CC), noch an Dritte. Wenn Sie z.B. bei Kolleg*innen um Rat fragen möchten: Anonymisieren Sie den Fall z.B. "ein*e Studierende mit Beeinträchtigung möchte wissen ob...."
  • Holen Sie keine Daten seitens Kolleg*innen oder Dritter (Spitäler, Sozialministeriumservice, andere Hochschulen, etc.) ein.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Als Prüfende/Lehrende dürfen Sie keine Nachweise mit medizinischen Details (wie Krankheitsverläufen oder Diagnosen) von Studierenden verlangen.
  • Manche Studierende lassen Ihnen aber von sich aus freiwillig Nachweise zukommen.
  • Der Nachweis sollte immer dem jeweiligen Bedarf angemessen sein. Wenn Sie sich mit der Situation unsicher fühlen oder Ihnen der Bedarf nicht nachvollziehbar erscheint können Sie entweder das Team Barrierefrei um Rat fragen oder einen adäquaten/situationsangepassten Nachweis fordern.
  • Im Sinne einer inklusiven Haltung sollten unterschiedliche Bedarfe von Studierenden im Lehrkonzept verankert werden – ohne unnötigen administrativen Aufwand und etwaiges Gefühl von Schikane

 Was heißt Offensichtlichkeit?

  • …eine Person mit Sehschwäche muss nicht nachweisen, dass sie eine größere Schriftart bei Prüfungen benötigt,
  • eine Person, die einen Rollstuhl nutzt, muss nicht nachweisen, dass sie einen Raumtausch benötigt, weil der Hörsaal nicht stufenlos zugänglich ist
  • eine Person mit Hörbeeinträchtigung, muss nicht nachweisen, dass sie auf die Nutzung des Mikrofons angewiesen ist usw.

Beispiele


Wann ist ein Nachweis notwendig/sinnvoll?

In der Regel sind dies für Sie Nachweise, die den Faktor Zeit oder etwas Akutes betreffen z.B.

  • akuter Ausfall durch Erkrankung
  • geplante medizinische Eingriffe
  • stationäre Aufenthalte
  • längerer Ausfall durch Erkrankungsschübe oder –Phasen
  • Prüfungsabbruch/LV-Abbruch
  • unterlassene Abmeldungen aus triftigem Grund

Wann ist ein Nachweis nicht notwendig/sinnvoll?

  • Bei Offensichtlichkeit der Beeinträchtigung (z.B. Umwandlung einer schriftlichen in eine mündliche Prüfung mit gebrochenem Arm)
  • Wenn Ihnen Studierende stattgegebene Anträge der SPL auf abweichende Prüfungsmethoden (oder noch gültige Empfehlungsschreiben für abweichende Prüfungsmethoden) vorlegen, wurden Nachweise für die dort angeführten Bedarfe bereits erbracht

Art des Nachweises


Welche Nachweise eignen sich?

  • Krankschreibungen
  • Zeitbestätigungen
  • Geschwärzte Dokumente/Befunde etc. (z.B. um eine Neubeschaffung zu vermeiden)
  • Diagnosefreie Nachweise
  • Auskunft des Team Barrierefrei über bereits nachgewiesen studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung
  • Bestätigter Antrag oder Empfehlungsschreiben für abweichende Prüfungsmethoden

Jene, wodurch die Auswirkung im Studium erkennbar ist.

Welche Nachweise eignen sich nicht?

Umfassendere oder kombinierte Dokumente wie:

  • Krankengeschichten
  • Entlassungsbriefe
  • Rezepte, Medikation
  • Therapiepläne etc.

Diese enthalten zu viele hochsensible und schwer interpretierbare Daten, die für die Umsetzung des Bedarfs nicht notwendig sind. Außerdem können diese von nicht medizinisch geschultem Personal für die universitären Zwecke häufig nicht sinnvoll interpretiert werden.

 Alternativen zum Nachweis

Der Nachweis kann beim Team Barrierefrei erbracht werden. Sie als Lehrende/Prüfende können dann nachfragen, ob der geäußerte Bedarf der Studierenden durch den Inhalt des Nachweises gedeckt ist.

 Nachteile durch Nachweisbeschaffung

Beachten Sie auch, dass manche Nachweise erst nach Wartezeiten (Termine sind oft nicht unmittelbar möglich) und ggf. nur gegen Gebühr von medizinischen Einrichtungen ausgestellt werden. Hierdurch können Personen zusätzlich zu ihrem beeinträchtigungsbedingten Nachteil noch zwei weitere Nachteile entstehen – nämlich ein finanzieller sowie ein zeitlicher (Stichwort: Studienfortschritt). Als Universität möchten wir jedoch Barrieren verringern und Studienfortschritte unterstützen.