Administratives/Rechtliches
Die Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen für Studierende mit Beeinträchtigungen sind oft mit administrativen Abläufen oder rechtlichen Definitionen verbunden. Hierzu finden Sie auf diesen Unterseiten Informationen.
Zusammenspiel von Gesetzen, Normen, Abläufen und Kreativität
Um Teilhabe und Chancengleichheit für Studierende mit Beeinträchtigung zu ermöglichen und bestehende Nachteile und Barrieren auszugleichen, wurden für viele Teilbereiche des Lebens Regelungen und definierte Abläufe geschaffen. Diese reichen von einer UN-Konvention über nationale Gesetze und Normen bis hin in die Satzung und den Alltag der Universität Wien.
Durch die Verschiedenheit von Studierenden und ihren Beeinträchtigungen sowie der Studienrichtungen und -Standorte, müssen manche Regelungen kontextspezifisch interpretiert werden.
So ist beispielsweise der Paragraph zu "Abweichenden Prüfungsmethoden" im Universitätsgesetz sehr allgemein gehalten. Dadurch muss er je nach Situation "mit Leben gefüllt" werden. Dies erfordert ein gewisses Maß an Kreativität, Achtsamkeit und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbendingungen.
Viele Maßnahmen sind in der Umsetzung jedoch einfacher, als häufig gedacht.
Flexibel im Denken- flexibel in der Methode!
Prüfungsadapationen / Prüfungsanpassungen
Fristen und Zeitverlängerung
- Frist verlängern
- Als abweichende Prüfungsmethode
- Festgelegte Maximalfristen laut Satzung
- "Frist versäumt"
- Zeitverlängerung bei Prüfungen
Nachträgliche Abmeldungen
- Prüfungsabbruch
- LV-Abbruch
- Unterlassene Abmeldung
Nachweise von Beeinträchtigungen
- Datenschutz
- Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit
- Arten von Nachweisen
- Alternativen und Nachteile