Teilleistungsschwächen

Der Fachbegriff "Teilleistungsschwächen" bezieht sich auf Lesen, Schreiben und Rechnen bzw. auf diesen Kulturtechniken untergeordnete Prozesse zwischen Sinnesorgan, Gehirn und/oder Motorik (z.B. das richtige Erkennen und Differenzieren von [ähnlichen] Buchstaben oder Zahlen). "Teilleistung" ist in diesem Kontext daher nicht zu verwechseln mit den studienrechlich ebenso bezeichneten Arbeitsaufträgen in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen.

Teilleistungsschwächen sind nicht nur ein Phänomen des Kindes- oder Schulalters, sondern treten auch bei Erwachsenen auf. Die Ausprägungen sind sehr individuell und werden von unterschiedlichen Faktoren aus der Vergangenheit (z.B. entsprechende Nicht-/Förderung in der Schule) und Gegenwart (Studienfach, Stresssituation "Prüfung", verwendete Sprache, Schreibwerkzeug, Schriftart, etc.) beeinflusst.

Auch wenn Bezeichnungen und Lehrmeinungen über Details sehr unterschiedlich sind, so sind die Teilleistungsschwächen auf UN-Ebene als Beeinträchtigung anerkannt und müssen daher im universitären Kontext im Sinne barrierefreier Lehre berücksichtigt werden.

Beispiele

Teilleistungsschwächen, die sich im Studium auswirken können:

  • Lesen (andere Bezeichnungen: Leseschwäche/-störung, Dyslexie, Legasthenie)
  • Rechtschreiben (andere Bezeichnungen: Rechtschreibschwäche/-störung, Dyslexie, Legasthenie)
  • Rechnen bzw. Zahlenlesen/Zahlenschreiben (andere Bezeichnung: Dyskalkulie)
  • Zeichnen (Agraphie)
  • Koordination, räumliche [grafische] Wahrnehmung oder rechts-links-Unterscheidung (Dyspraxie)
  • Kombinationen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche/-Störung)

Wie unterstützen?

In der Lehrveranstaltung:

  • Audio-/Videoaufzeichnung
  • Lern- und Lehrmaterialen
    • (vorab) digital zur Verfügung stellen
    • in abgesprochener Layoutveränderung austeilen (z.B. Schriftart)
  • Fristverlängerungen
  • Mitschriftenbörse ermöglichen

Bei der Prüfung:

  • Zeitverlängerung bei Prüfungen
  • Rückfragen für Verständnis von Prüfungsfragen ermöglichen
  • Schriftliche Prüfungen mitündlicher Prüfung kombinieren: zwei-Kanal-Prinzip nutzen, um neben der (fehleranfälligen) Schriftlichkeit das grundsätzliche Verständnis des Stoffes auch mündlich zu zeigen
  • Arbeiten am Computer:
    • Nutzung von Rechtschreibkontrolle
    • Layout flexibel veränderbar
    • Unleserliche Handschriften kein Thema
  • Verwendung eines Taschenrechners (mit ggf. beschränkten Funktionen wie Grundrechenarten)
  • Nutzung bestimmter Schriftarten oder Layouts
  • Verwendung von Wörterbüchern
  • Rechtschreibung und Grammatik fließen nicht in Bewertung ein
    • bei Sprachstudien:
      • Klare Trennung von mehreren zu prüfenden Fähigkeiten innerhalb einer Aufgabe. D.h. Isolierung von Aufgabenteilen, die sich nur auf Rechtschreibung (und/oder Grammatik über Rechtschreibung als Mittel). Auf diese können dann die hier genannten abweichenden Methoden angewendet werden.
      • Arbeiten mit alternativen Grammatikmarkern: z.B. Farben oder Formen zusätzlich zu bestimmten Wortendungen

Welche Schwierigkeiten können entstehen?

Im Studienalltag bringen Teilleistungsschwächen, je nach Art und Ausgeprägtheit folgende mögliche Schwierigkeiten mit sich:

  • Rechtschreibfehler (und dadurch unbewusst: schriftliche Grammatikfehler), Satzfehlstellungen
  • Schwache eigenständige Strukturierung von Texten
  • Auslassen, Verdrehen, Hinzufügen oder Ersetzen von Wörtern, Wortteilen oder Zeichen; Vertauschen von Wörtern im Satz
  • Stockender (Vor-)lesefluss; langsamere Lesegeschwindigkeit
  • Verlieren der aktuellen Textstelle, Verschwimmen von Passagen, Zielen, Wörtern oder Zeichen
  • Vermindertes Textverständnis (besonders unter Zeitdruck)
  • Verminderte Fähigkeit, Gelesenes wiederzugeben, aus Gelesenem Schlüsse zu ziehen oder Zusammenhänge zu sehen
  • Gebrauch allgemeinen Wissens anstelle der Textinformationen beim Beantworten von Fragen
  • Mathematische Prozesse werden verstanden, jedoch nicht schriftlich wiedergegeben
  • Koordinierte Bewegung (gleichzeitige Bewegung beider Arme und Beine, bewusst gesteuerte Bewegung)
  • Beeinträchtigte Wahrnehmung von Zeichnungen oder zeichnerischer Darstellung

Die Beeinträchtigungen im Kommunikationskanal (Schrift/Grafik) bedeuten nicht, dass das Verständnis des entsprechenden Stoffes nicht gelingen kann. Denn Teilleistungschwächen bestehen unabhängig von der Intelligenz. Daher sind - im Sinne von Barrierefreiheit - alternative Methoden für die Vermittlung oder Prüfung anzuwenden.

Rahmenbedingungen

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