Gehörlosigkeit/Schwerhörigkeit

Gehörlose und schwerhörige Personen haben eine überdurchschnittlich ausgeprägte Fähigkeit, über visuelle Elemente zu kommunizieren. Dazu gehören Lippenlesen, das Lesen von Körpersprache und die Gebärdensprache.

Beispiele

Hör-Beeinträchtigungen die sich im Studium auswirken können, sind z.B.

  • Gehörlosigkeit von Geburt an und Gebärdensprache als Erstsprache: Hier ist Deutsch (und damit: eine Sprache, die als akustische und verschriftliche Sprache einer anderen Grundlogik folgt) eine Zweitsprache.
  • Gehörlosigkeit von Geburt an und orale Sprache (z.B. Deutsch) als Erstsprache: Lippenlesen, Schriftlichkeit, Logopädie und technische Hilfsmittel erzeugen Sprachverständnis und Sprachpraxis, die zwar von hohem Niveau, aber nie vollkommen barrierefrei sein können.
    • Manche Personen dieser Gruppe entscheiden sich später im Leben, Gebärdensprache zu lernen. Diese ist dann für sie eine Zweitsprache, auch wenn deren Verwendung überwiegt. Obwohl diese für sie barrierefreier ist, kann es sein, dass (gerade bei Lernen in höherem Alter) kein sehr hohes Niveau erreicht wird. Die Wahl der Sprache für unterschiedliche Lebensbereiche (wie Studium) ist daher kontextabhängig und individuell.
    • Manche Personen dieser Gruppe kommen nie mit Gebärdensprache in Kontakt. Historisch war Gebärdensprache immer wieder auch verboten bzw. wurde nicht gefördert.
  • Gehörlosigkeit im Laufe des Lebens. Für diese Gruppe ist eine orale Sprache die Erstsprache. Manche bleiben (mit Lippenlesen, Schriftlichkeit und technischen Hilfsmitteln) dabei. Andere wiederum erlernen zusätzlich Gebärdensprache - die Niveaus variieren dann. Auch kann ein Mix praktiziert werden: GS für den (visuellen) Input, während mündlich geantwortet wird.
  • Schwerhörigkeit in unterschiedlichen Ausprägungen und Stärken. Die Kenntnis, das Niveau und die Verwendungskontexte von akustischer oder Gebärdensprache sind von Person zu Person unterschiedlich.

Wie unterstützen?

  • Lern- und Lehrmaterialen (vorab) digital zur Verfügung stellen
  • Visuelle Elemente im Vortrag
  • Beim Vortrag nicht mit dem Rücken zum Auditorium
  • Einschalten von Induktionsanlagen
  • Verwendung portabler Funkmikro-Anlagen
  • Teilnahme von Gebärdensprach-, Schriftdolmetscher*innen in Prüfungen/LVen ermöglichen
  • Mitschreibtutor*innen oder Mitschriftenbörse ermöglichen
  • Einplanen der Dolmetscher*innen/Mitschreibtutor*innen bei Raumkapazität, Platzanzahl, Kommunikation (z.B. über Ausfälle), Materialien, Lernplattformzugänge. (Tipp: "Wie Studierende behandeln" - und auf die eigene Teilnehmer*innen-Liste setzen.)
  • Eigenständige/Gestattung der LV-Aufzeichnung
  • Verlängerung von Abgabefristen
  • bei Gruppendiskussion: Verwendung portabler FM-Geräte, kein Durcheinanderreden
  • Bevorzugung im Anmeldesystem

Welche Schwierigkeiten können entstehen?

Im Studienalltag können hörbeeinträchtigte Studierende Schwierigkeiten haben,

  • Vorträge akustisch zu verstehen und in der Folge
  • vollständige Mitschriften zu verfassen
  • an Gruppendiskussionen oder -arbeiten teilzunehmen
  • und mündliche Prüfungen abzulegen
  • Bevorzugung im Anmeldesystem