Fristen und Zeitverlängerung

Zeit- und Frist-Verlängerungen sind für Studierende mit Beeinträchtigungen häufig eine der naheliegendsten Modifikationen um Barrierefreiheit bzw. Chancengleichheit im Studium herzustellen. So können entstandene Nachteile ausgeglichen und die Studieneffizienz erhöht werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie als Lehrende*r auf Anfragen reagieren und Studierende unterstützen können.

  1. Klären Sie ab, ob es sich um eine Zeitverlängerung bei einer Prüfung, Fristversäumnis oder Fristausweitung handelt und nutzen Sie unser Informationsangebot unten.
  2. Überlegen Sie, ob Sie einen ärztlichen Nachweis benötigen.

 Fristen

Frist verlängern

Als abweichende Prüfungsmethode

  • Abgabefrist einer schriftlichen Arbeit?
    • Manche Studierende haben aufgrund Ihrer Beeinträchtigung Schwierigkeiten, Fristen für die Abgabe schriftlicher Arbeiten einzuhalten. Die Ausweitung von Fristen innerhalb der satzungsmäßigen Maximalfrist ist daher als Mittel der Barrierefreiheit zulässig.
      Oft sind auch tage- bzw. wochenweise Ausweitungen ausreichend, um Chancengleichheit herzustellen. Dies ist auf individueller Ebene als abweichende Prüfungsmethode mit Studierenden zu vereinbaren.
    • Wir kommunizieren an Studierende sich immer so früh wie möglich zu melden, wenn Fristen nicht eigehalten werden können. Wenn Sie zeitgerecht darauf angesprochen werden, können Sie eine Regelung vereinbaren, die das gesamte Semester gilt.
    • Beispiel: wird eine Hausübung nicht rechtzeitig abgegeben, so kann diese innerhalb von X Tagen nachgereicht werden, sonst meldet sich der*die Studierende per E-Mail.

 

Festgelegte Maximalfristen laut Satzung

Ende April und Ende September

  • Derzeit ist der festgelegte Rahmen: Wintersemester bis 30.April und Sommersemester bis 30.September.
  • Innerhalb dieses Zeitraumes zur Nachreichung schriftlicher Arbeiten haben Studierende die Möglichkeit schriftliche Arbeiten (z.B. Seminararbeiten, Hausübung etc.) nachzureichen (=abzugeben).
  • Sie als Lehrende*r haben dann vier Wochen Zeit die Arbeit zu korrigieren, also bis Ende Mai bzw. Ende Oktober.
    Über diesen Rahmen hinaus dürfen Arbeiten nicht mehr angenommen werden.
  • Rechtliche Regelung an der Universität Wien: Satzung

 

"Frist versäumt"

Welche Frist wurde nicht eingehalten?

  • Abgabefrist einer schriftlichen Arbeit?
    • ist die satzungsmäßige Maximalfrist zur Nachreichung schriftlicher Arbeiten überschritten?
    • Wenn ja, können Sie als Lehrende(r) nur bedingt eine wenige Tage dauernde Kulanz Ihrer eigenen "Korrekturwochen" anbieten (Sie haben nach der satzungsmäßigen Maximalfrist zur Nachreichung schriftlicher Arbeiten vier Wochen Zeit diese zu beurteilen.)
      Dies ist kein Anspruch für Studierende! Wenn Sie so eine "Ausnahme" machen, handeln Sie auf persönlicher Ebene entgegenkommend.
      Wir empfehlen dies beispielsweise in schwerwiegenden Akutfällen: z.B. Abgabe einer fast fertigen Bachelorarbeit und ein Unfall Ende September, weshalb die Arbeit nicht bis zur satzungsmäßigen Maximalfrist fertiggestellt werden kann.
    • Wenn nein --> Information oben "Frist verlängern"

  • Abmeldefrist einer Prüfung oder pi-LV?
    Hierzu stehen Informationen unter "Nachträgliche Abmeldung" zum Punkt "Unterlassene Abmeldung"

 Zeitverlängerung bei Prüfungen

Eine der häufigsten Modifikationen von Prüfungen sind Zeitverlängerungen. Informationen zur Umsetzung finden Sie auch auf der Seite zur Organisation von Adaptionen.

Verschiedene Beeinträchtigungsformen können hier zu Grunde liegen. Prüfungsleitungen stehen dann vor der Herausforderung die Verlängerung zu organisieren. Hier ein paar Tipps, wie Sie das angehen können:

  1. Klären Sie am Institut, ob der Raum, in dem die Prüfung stattfindet nach der Regulärzeit frei ist und genutzt werden kann.
  2. Klären Sie, ob Sie Nachweise brauchen, oder diese bereits vorhanden sind.
  3. Klären Sie, wer die Prüfungsaufsicht übernehmen kann, entweder Sie selbst oder eine Person vom Institut.
  4. Nutzen Sie die administrative Unterstützung der SSCs/SSS.
  5. Nutzen Sie die inhaltliche Beratung vom Team Barrierefrei, wenn Sie sich unsicher fühlen.
  6. Nutzen Sie die studien- und insitutsbezogene Unterstützung der Studienprogrammleitung.

Haben sich Studierende erst sehr knapp vor dem Prüfungstermin gemeldet, kann es sein, dass die oben genannten Punkte nicht organisiert werden können. Studierende müssen sich so früh wie möglich melden, gerade Zeitverlängerungen sind planbar. Gegebenenfalls muss die Person beim nächsten Termin antreten.