Nachträgliche Abmeldungen aus wichtigem/triftigem (gesundheitlichem) Grund

Studierende mit Beeinträchtigung können manche Ereignisse nicht planen. Spontante Verschlechterungen des gesundheitlichen Zustandes, Aktufälle oder unvorhergesehene Ereignisse können Sie am Besuch einer Lehrveranstaltung, einer (erfolgreichen) Ablegung einer Prüfung oder dem rechtzeitigen Abmelden von LVen/Prüfungen, abhalten. Für solche triftige bzw. wichtige Gründe, sieht die Satzung der Universität Wien vor, Studierende ohne Konsequenz (z.B. negative Note, verstrichener Prüfungsantritt, schlechtere Leistung, als eigentlich möglich etc.) ABZUMELDEN. Die konkrete Verlinkung zu den Satzungsteilen finden Sie auf den Unterseiten.

Beenden einer Prüfung oder LV/Abmeldung ohne Konsequenz

Dieses Instrument ist ein wichtiger Bestandteil der Barrierefreiheit und kann die Prüfungsaktivität von Studierenden mit Beeinträchtigung erhöhen bzw. verbessern. Viele Personen der Zielgruppe melden sich beispielsweise für weniger Prüfungen oder LVen an, da sie befürchten, dass ihre Symptome im Laufe des Semester schlechter werden. Studierende, bei denen akute Verschlechterungen auftreten, sollten im Sinne der Chancengleichheit und der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung nicht mit negativen Beurteilungen "bestraft" werden. Die konsequenzlose Abmeldung ist daher ein wichtiges Mittel, um die Sichtbarkeit und Umsetzung von Barrierefreiheit zu schaffen.

Piktogramm Person, der es schlecht geht

Eine Person, die akute gesundheitliche Probleme (z.B. Blackout, Panikattacke, Schub, Koma etc.) erleidet, hat keine "schlechte Leistung" erbracht, sondern gar keine und ist daher nicht zu beurteilen.

 Was ist ein wichtiger/triftiger Grund?

Für den wichtigen/triftigen Grund gibt es keine eindeutige Definition. Über ein Vorliegen und die Glaubhaftigkeit wird immer im Einzelfall durch Sie als Lehrende entschieden. Beispiele werden Ihnen auf den Unterseiten genannt.

Der Grund muss Prüfungs-/LV- Leiter*innen glaubhaft gemacht werden. Wie, bleibt Ihnen, Studierenden und in manchen Fällen dem Team Barrierefrei (z.B. bei Hinterlegung von ärztlichen Nachweisen) überlassen.

 Wenn das Team Barrierefrei anfragt

In manchen Fällen übernimmt das Team Barrierefrei im Namen der Studierenden die Kommunikation. Dies geschieht insbesondere, wenn der aktuelle Gesundheitszustand zu schlecht ist oder gar nicht zulässt, dass sich Studierende selbstständig (an mehrere) Lehrende wenden.

Wenn eine Anfrage auf Abmeldung über das Team Barrierefrei gestellt wird, können Sie jedenfalls davon ausgehen, dass der Inhalt des (bei uns) vorliegenden ärztlichen Nachweises als wichtiger Grund gewertet werden kann und Aktualität gegeben ist. Selbstverständlich bleibt die Letzt-Entscheidung weiterhin bei Ihnen.

Prüfungsabbruch

Informationen zu einer akuten Situation während einer Prüfung

LV-Abbruch

Informationen zu einer Situation "mitten im Semester"

Unterlassene Abmeldung

Informationen zu einer Situation, weshalb eine Abmeldung unterlassen wurde

Vorgehensweise

  1. Studierende kommunizieren Ihnen (der LV- oder Prüfungsleitung)
    1. direkt während der Prüfung/innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung
    2. während des Besuchs einer pi-LV unter dem Semester
    3. nach Verstreichen einer Abmeldefrist einer Prüfung oder LV
  2. dass die Prüfung/LV aus wichtigem (gesundheitlichem) Grund abgebrochen werden muss(te) oder eine Abmeldefrist nicht eingehalten werden konnte.
  3. Bei Vorlesungsprüfungen vermerkt die Prüfungsleitung dies am Prüfungsprotokoll.
  4. Entscheiden Sie, ob für die Anerkennung des wichtigen Grundes ein Nachweis erforderlich ist, oder nicht.
    1. Wenn nein: melden Sie den/die Studierende ab. Die Prüfung/LV wird nicht benotet.
    2. Wenn ja: entscheiden Sie nach Erhalt des Nachweises so rasch als möglich ob sie den wichtigen Grund anerkennen oder nicht und teilen Sie die Entscheidung dem/der Studierenden mit.

 Erneute Antragsmöglichkeit für Studierende bei Ablehnung des Grundes

Wenn Sie den wichtigen Grund ablehnen, dann kann der/die Studierende innerhalb von 14 Tagen einen Antrag im Büro Studienpräses stellen und den Grund dort versuchen glaubhaft zu machen.