Nachträgliche Abmeldungen aus wichtigem (gesundheitlichem) Grund

Beenden einer Prüfung oder LV / Abmeldung ohne Konsequenz

Studierende mit Beeinträchtigung können manche Ereignisse nicht planen. Spontane Verschlechterungen des gesundheitlichen Zustandes, Akutfälle oder unvorhergesehene Ereignisse können Sie am Besuch einer Lehrveranstaltung, einer (erfolgreichen) Ablegung einer Prüfung oder dem rechtzeitigen Abmelden von LVen/Prüfungen, abhalten. Für solche triftige bzw. wichtige Gründe, sieht die Satzung der Universität Wien vor, Studierende ohne Konsequenz (z.B. negative Note, verstrichener Prüfungsantritt, schlechtere Leistung, als eigentlich möglich etc.) ABZUMELDEN.

Studierende, bei denen akute Verschlechterungen auftreten, sollten im Sinne der Chancengleichheit und der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung nicht mit negativen Beurteilungen "bestraft" werden. Die konsequenzlose Abmeldung ist daher ein wichtiges Mittel, um die Sichtbarkeit und Umsetzung von Barrierefreiheit zu schaffen.

Prüfungsabbruch aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund


Prüfungsabbruch

ist ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die einen wichtigen Grund (z.B. eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung) haben. Studierende, die eine Prüfung aus einem wichtigen Grund abbrechen, werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Prüfung angetreten.

Zur Rechtslage an der Universität Wien

Wer kann Prüfungen aus wichtigem Grund abbrechen?

Beispiele

Der Prüfungsabbruch aus wichtigem Grund gilt für Studierende, die während/kurz vor der Prüfung aufgrund Ihrer Beeinträchtigung eine erhebliche Verschlechterung verspüren, welche die Absolvierung der Prüfung unmöglich macht. Beispielsweise aufgrund von

  • plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Prüfung
  • Blackout, Panikattacke während der Prüfung
  • Anfall während der Prüfung
  • akuten Schmerzen oder Schüben
  • Unfall

Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind z.B. "versäumtes Abmelden", "zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder "kein Interesse/keine Zeit mehr".

Lehrveranstaltungsabbruch aus wichtigem (gesundheitlichen) Grund


Abbruch einer prüfungsimmanenten LV

ist ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die einen wichtigen Grund (z.B. eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung) haben. Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung aus einem wichtigen Grund abbrechen (auch NACH der Abmeldephase), werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Lehrveranstaltung angetreten. Auf dieser Seite wird der Einfachheit halber von "LV-Abbruch" gesprochen. Den exakten Rechtsterminus können Sie nachlesen:

Zur Rechtslage an der Universität Wien

Wer kann Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund abbrechen?

Beispiele

Der LV-Abbruch gilt für Studierende, die plötzlich aufgrund akuter Verschlechterungen eine Lehrveranstaltung nicht chancengleich absolvieren können und dadurch einen erheblichen Nachteil erfahren. Beispielsweise aufgrund von

  • plötzlicher, längerfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • länger andauernder Schubphase
  • ungeplantem, notwendigem Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt
  • Unfall mit längerfristiger Genesungsphase

Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind z.B. "versäumtes Abmelden", "zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder "kein Interesse/keine Zeit mehr".

Achtung

Es kann passieren, dass Studierende bei Teilleistungsüberprüfungen innerhalb einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (z.B. ein Zwischentest im Laufe des Semesters) diese abbrechen müssen. Gründe können dabei die gleichen sein, wie bei einer Vorlesungsprüfung, dennoch ist dies rechtlich gesehen, KEIN Prüfungsabbruch. Für die Chancengleichheit Studierender mit Beeinträchtigung kommen in so einem Fall abweichende Prüfungsmethoden zum Tragen. Im Rahmen dieser können z.B. Prüfungen zu einem separaten Termin wiederholt werden, Prüfungsbedingungen an die Beeinträchtigung angepasst werden, Kompensationsleistungen vereinbart werden, Möglichkeiten versäumte "Punkte" anderwertig zu erlangen ausgemacht werden etc.

Vorgehensweise


  1. Studierende kommunizieren Ihnen (der LV- oder Prüfungsleitung)
    • direkt während der Prüfung/innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung
    • während des Besuchs einer pi-LV unter dem Semester
    • nach Verstreichen einer Abmeldefrist einer Prüfung oder LV
  2. dass die Prüfung/LV aus wichtigem (gesundheitlichem) Grund abgebrochen werden muss(te) oder eine Abmeldefrist nicht eingehalten werden konnte
  3. Bei Vorlesungsprüfungen vermerkt die Prüfungsleitung dies am Prüfungsprotokoll
  4. Entscheiden Sie, ob für die Anerkennung des wichtigen Grundes ein Nachweis erforderlich ist, oder nicht.
    • Wenn nein: melden Sie den/die Studierende ab. Die Prüfung/LV wird nicht benotet.
    • Wenn ja: entscheiden Sie nach Erhalt des Nachweises so rasch als möglich ob sie den wichtigen Grund anerkennen oder nicht und teilen Sie die Entscheidung dem/der Studierenden mit.

 Was ist ein wichtiger/triftiger Grund?

Für den wichtigen/triftigen Grund gibt es keine eindeutige Definition. Über ein Vorliegen und die Glaubhaftigkeit wird immer im Einzelfall durch Sie als Lehrende entschieden. Beispiele werden Ihnen auf den Unterseiten genannt.

Der Grund muss Prüfungs-/LV- Leiter*innen glaubhaft gemacht werden. Wie, bleibt Ihnen, Studierenden und in manchen Fällen dem Team Barrierefrei (z.B. bei Hinterlegung von ärztlichen Nachweisen) überlassen.

 Wenn das Team Barrierefrei anfragt

In manchen Fällen übernimmt das Team Barrierefrei im Namen der Studierenden die Kommunikation. Dies geschieht insbesondere, wenn der aktuelle Gesundheitszustand zu schlecht ist oder gar nicht zulässt, dass sich Studierende selbstständig (an mehrere) Lehrende wenden.

Wenn eine Anfrage auf Abmeldung über das Team Barrierefrei gestellt wird, können Sie jedenfalls davon ausgehen, dass der Inhalt des (bei uns) vorliegenden ärztlichen Nachweises als wichtiger Grund gewertet werden kann und Aktualität gegeben ist. Selbstverständlich bleibt die Letzt-Entscheidung weiterhin bei Ihnen.

 Erneute Antragsmöglichkeit für Studierende bei Ablehnung des Grundes

Wenn Sie den wichtigen Grund ablehnen, dann kann der/die Studierende innerhalb von 14 Tagen einen Antrag im Büro Studienpräses stellen und den Grund dort versuchen glaubhaft zu machen.