Prüfungsadaptionen/Anpassungen

Studierende mit Beeinträchtigung benötigen manchmal Adaptionen für Prüfungen und Lehrveranstaltungen, da die vorgeschriebene Methode aufgrund einer Beeinträchtigung unmöglich ist. Lehrveranstaltungen stellen einen Prüfungsvorgang im Gesamten dar.

Abgesehen von Abwandlungen, die ohne besonderen Aufwand in die Praxis umgesetzt werden können (wie beispielsweise LV-Unterlagen vorab aushändigen), gibt es im Universitätsgesetz auch die Verankerung des "Rechts auf abweichende Prüfungesmethode" für Studierende mit Beeinträchtigung.

 Im Studium

Ausgleich eines Nachteils

Abweichende Prüfungsmethoden

...sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschrieben Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.

Es ist eine Änderung, die unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der ursprünglich vorgesehenen Methode am nächsten kommt.

 Kürzen oder Verringern Sie nicht den Prüfungsstoff/Leistungsnachweis!


Grundsatz

Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungen/LVen mit

  • gleichem Inhalt
  • gleicher Leistung,
  • aber in einem anderen/flexiblen Modus

Ziel

Prüfungen und Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass betroffene Studierende nicht aufgrund Ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind.

Dadurch wird ein (chancengleicheres) Studium überhaupt erst ermöglicht.

Keine Bevorzugung!

Es handelt sich dabei nicht um

  • einen „Erlass" von Leistungsfeststellungen
  • ein "Auge zudrücken" oder
  • eine Studienerleichterung ("durch's Studium tragen")

Wie erhält man abweichende Prüfungsmethoden?

Direkte Vereinbarung

Studierende mit Beeinträchtigung, kommunizieren Ihnen welche abweichenden Prüfungsmethoden für sie am sinnvollsten und effektivsten sind, um ihren Nachteil auszugleichen. Die Umsetzung erfolgt direkt und ohne Nachweis.

Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden

Auf der Grundlage eines Nachweises der Beeinträchtigung hat der*die Studierende einen stattgegebenen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden, auf dem konkrete Adaptionen formuliert sind.

 Vor dem Studium

Studienberechtigungsprüfung mit Beeinträchtigung

Studierende mit Beeinträchtigung können bei den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung Testadaptionen vereinbaren. Wenn Sie von Studierenden mit einer solchen Anfrage kontaktiert werden, können Sie diese direkt vereinbaren. Die Adaptionen werden wie abweichende Prüfungsmethoden gehandhabt und von Lehrenden/Prüfenden organisiert.

Das Team Barrierefrei berät Sie gerne dazu.

 Zusatzinfo

Aufnahme-/Eignungsverfahren mit Beeinträchtigung

Studierende mit Beeinträchtigung können bei einigen Aufnahme-/Eignungsverfahren Testadaptionen vereinbaren.