Assistenzhunde
Assistenzhunde (oft auch Rehabilitations- oder Therapiehunde genannt) unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Beispielsweise sind manche Hunde auf das sichere Leiten im Straßenverkehr trainiert (Blindenführhunde), andere bringen der Person Dinge, welche diese benötigt, öffnen Türen (Servicehunde). Signal- oder Gehörlosenhunde unterstützen beim Verständigen oder Anzeigen von Alltagsgeräuschen (z.B. Feueralarm, Türglocke etc.). Medizinische Signalhunde sind darauf trainiert z.B. auf Unter- oder Überzuckerung aufmerksam zu machen (Diabetes), einen Epileptischen Anfall voranzukündigen und während des Anfalls zu unterstützen. Es gibt auch Therapiehunde, welche bei psychischen Beeinträchtiungen emotionale Unterstützung bieten.
Diese Studierenden mit Beeinträchtigung müssen daher von Therapiehunden auch in die Universität begleitet werden. Dies ist ein*e speziell trainierter Hund*Hündin, mit entsprechender Ausbildungsbescheinigung.
Vorteil für Studierende mit Beeinträchtigung
In diesen Fällen geht es meist nicht um einen "Vorteil", wie bei anderen Unterstützungsleistungen, sondern um eine notwendige Dienstleistung, ohne der Studierende mit Beeinträchtigung teilweise nicht studieren könnten.
Wer benötigt das?
Studierende mit:
- Akute/chronische Erkrankung (z.B. Epilepsie, Diabetes, MS, Rheuma)
- Mobilitätseinschränkung (z.B. rollstuhlnutzende Personen)
- Motorische Einschränkung (z.B. fehlende Gliedmaßen, Spasmen, Parkinson)
- Sehbeeinträchtigung (z.B. Blindheit)
- Psychische Beeinträchtigung (z.B. Phobien)
Was müssen Sie tun?
Bitte gewähren Sie Blindenführhunde/Partnerhunde in Ihrer LV (dies ist im Rahmen der Hausordnung gestattet).
Achten Sie darauf, ob andere Studierende durch die Anwesenheit von Hunden Probleme bekommen: z.B. bei Hundeallergie, Hundephobie. Ggf. muss eine spezielle Sitzordnung im Raum oder ein Kurswechsel der jeweiligen Person erfolgen.