Gebärdensprach-oder Schrift-Dolmetscher*innen

Gehörlose Studierende können Gebärdensprach-Dolmetscher*innen in Ihre LV mitnehmen oder an Sie herantreten mit der Bitte, dass Ihr Vortrag in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) gedolmetscht wird. Manche konsultieren zusätzlich Mitschreibunterstützer*innen.

In anderen Fällen werden Schrift-Dolmetscher*innen herangezogen, die das Gesagte und relevante, auditive Informationen verschriftlichen.

Gebärdensprachdolmetschung: Fokus Hände (c) Barbara Mair

Gebärdensprachdolmetschung übersetzt Gesagtes in die Erstsprache von Gehörlosen. (c) Barbara Mair

Vorteil für Studierende mit Beeinträchtigung

Ohne Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftdolmetschung können manche Studierende lautsprachlich wiedergegebene Inhalte nicht beziehen. Eine Alternative ist auch die Zurverfügungstellung schriftlicher LV-Unterlagen (vorab), wie z.B. Vortragstexte, Reden, Folien usw.

Studentin beim Mitschreiben (c) Barbara Mair

Schriftdolmetschung ist die quasi-simultane Verschriftlichung von mündlich vorgetragenen Inhalten. (c) Barbara Mair

Was müssen Sie tun / beachten?

  1. Verhindern Sie bitte die Anwesenheit von gebuchten Dolmetscher*innen nicht.
  2. Sie können Studierende an GESTU verweisen, wenn diese Gebärdensprachdolmetscher*innen oder Schriftdolmetscher*innen benötigen.
  3. Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Licht (z.B. bei Filmvorführungen) nicht zu sehr dimmen, da ansonsten die Dolmetscher*innen nicht gut sichtbar sind. Meist werden zwei Dolmetscher*innen anwesend sein und sich abwechseln. Ihr Vortrag wird dadurch nicht gestört.
  4. Wenn möglich, stellen Sie die Vorlesungsinhalte vorab zur Verfügung:
    1. Die ÖGS*-Dolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen können sich dann mit Fachbegriffen und entsprechenden Fachgebärden vertraut machen.
    2. Studierende, die eine Dolmetschung benötigen, können nicht gleichzeitig der Dolmetschung folgen und selbst Notizen machen!
    3. Die Dolmetscher*innen  müssen sich mit der wissenschaftlichen Fachsprache und den zugehörigen Fachgebärden vertraut machen. Haben sie zuvor Einblick in die Inhalte, ist eine höhere Qualität der Dolmetsch-Leistung möglich.
    4. Gebärdensprach-Dolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht, das betrifft auch Ihre Lehrunterlagen.
  5. Behandeln Sie aus organisatorischer Sicht die Dolmetscher*innen "wie Studierende": Rechnen Sie sie in die Raumkapazitäten ein, stellen Sie zwei zusätzliche Plätze zur Verfügung, schalten Sie sie für Lernplattformen frei, kommunizieren Sie organisatorische Änderungen auch an sie. Kurzum: Setzen Sie sie einfach auf Ihre Teilnahmeliste.