Assistenzhunde
Manche Studierende sind auf die Hilfe von Assistenzhunden angewiesen, z.B. blinde Personen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen bei gewissen Erkrankugnen, Personen mit Epilepsie usw. Die Mitnahme von ausgebildeten Assistenzhunden ist per Hausordnung erlaubt, privat mitgebrachte Tiere allerdings nicht.
Wer?
Studierende benötigen Assistenzhunde z.B. bei:
Abklären
- Benötigen Sie einen Nachweis der Beeinträchtigung aufgrund fehlender Offensichtlichkeit?
- Benötigen Sie eine Bestätigung der Ausbildung der*des Hundes*Hündin?
- Gibt es bereits einen Antrag oder ein Empfehlungsschreiben auf abweichende Prüfungsmethoden?
- Sind Allergiker*innen oder Personen mit Hundephobie im selben Raum? Eventuell ist dann ein Lehrveranstaltungstausch oder eine spezielle Sitzordnung im Raum notwendig.
Wie umsetzen?
In der Regel müssen Sie als Lehrperson lediglich die Anwesenheit von Assistenzhunden akzeptieren, welche für die jeweiligen Studierenden gebraucht werden. Verhindern Sie die Anwesenheit von Assistenzhunden daher bitte nicht ohne triftigen Grund.
Rahmenbedingungen
Informationen über
- Hausordnung
- Rechtslage an der Universität Wien
- Abweichende Prüfungsmethoden
- Ärztliche Nachweise
- Interne/Externe Unterstützungen
- Beratung vom Team Barrierefrei