Audio/Video Aufzeichnung Ihrer LV
Audio/Video Aufzeichnung Ihrer LV
Audio- und/oder Videoaufnahmen erhöhen die Barrierefreiheit in Ihrer LV massiv.
Studierende mit Beeinträchtigung können aus verschiedenen Gründen Ihre LV nicht (immer) besuchen, hören, sehen oder ausreichend mitschreiben (Siehe Erläuterungen weiter unten).
Wenn vereinbart ist, wie die Aufnahmen genutzt werden dürfen, müssen auch keine "Urheberrechts"-Verletzungen befürchtet werden.
Die Prüfungsaktivität von Studierenden wird erhöht, wenn Aufzeichnungen der LV für alle zur Verfügung stehen (z.B. via u:stream auf Moodle), denn auch Studierende ohne Beeinträchtigung profitieren, wenn Anwesenheit in Vorlesungen nicht (immer) erforderlich ist. Dies betrifft z.B. Studierende mit Kind oder berufstätige Studierende. Auch Studierende mit sprachlichen Schwierigkeiten (Deutsch, Englisch) können die Aufzeichnung nutzen, um Ihren Vortrag erneut und ggf. verlangsamt zu hören.
Lehrveranstaltung aufzeichnen ("streamen")
Wer und warum? Effekte für Studierende mit Beeinträchtigung
- Kompensation von Nicht-Anwesenheit
(z.B. Studierende mit schubhaft verlaufenden Erkrankungen, tageszeitlichen Symptomverschlechterungen; Studierende mit Mobilitätseinschränkung, wenn Raum nicht barrierefrei zugänglich) - Ersatz einer Mitschrift
(Studierende, die selbst keine vollständige Mitschrift verfassen können: z.B. Studierende mit grafomotorischen Einschränkungen) - Möglichkeit, des mehrmaligen Anhörens, -schauens
(z.B. Studierende mit Konzentrationsstörungen, mit Lese-Rechtschreibschwäche, mit Hörbeeinträchtigung, mit Sehbeeinträchtigung) - Möglichkeit von Lautstärke-Regelung, weniger Nebengeräusche
(z.B. hörbeeinträchtigte Studierende, Studierende mit Konzentrationsstörungen) - Möglichkeit der Transkription des Inhaltes
(z.B. lippenlesende Studierende: Mitschreiben + Lippenlesen gleichzeitig geht nicht!) - Anfertigen von Gebärdensprach-Videos, wenn LV gedolmetscht wird
(ermöglicht gehörlosen Studierenden, den LV-Inhalt in der Erstsprache zu "wiederholen")
Wie umsetzen?
- Sie zeichnen Ihre LV selbst auf (Möglichkeiten siehe weiter unten) z.B. mit u:stream, Screencasts etc.
- In Moodle können (Lehr-)Videos über Kaltura erstellt bzw. hochgeladen und anschließend auch automatisch untertitelt werden. Die entsprechenden Optionen finden sich in der Lernplattform am Dashboard unter "Meine Medien" in der linken Navigationsleiste. Die so erstellten Videos können dann über das Arbeitsmaterial "Kaltura Video" in Moodle-Kursen zur Verfügung gestellt werden.
- Studierende zeichnen Ihre LV auf (Erklärungen weiter unten): z.B. mit einem Aufnahmegerät
Lehrende zeichnen ihre LV in Audio/Video auf
LV-Streaming
- Streaming von LVen bedeutet, dass Ihr Vortrag per Audio und/oder Video aufgezeichnet wird.
- Der Stream (also das Video oder die Tonspur) kann live ins Internet oder in einen anderen Hörsaal übertragen werden.
- Ebenso kann der Stream als Datei auf der e-Learning-Plattform Moodle oder auf Webseiten für temporäre oder permanente Nutzung zugänglich gemacht werden.
- Informationen zu u:stream
Screencasts
- Screencasts sind "Bildschirmvideos". Sie geben wieder, was auf Ihrem Bildschirm passiert und zeichnen dazu meist auch eine Tonspur auf.
- Wenn Sie ein Screencast Ihrer LV anfertigen, sehen Studierende Ihre Folienpräsentation und hören parallel dazu Ihren Vortrag.
- Die Aufzeichnung erfolgt über Screencasting-Software, die Sie auf Ihrem PC installieren. Diese erlaubt in der Regel auch die Nachbearbeitung des enstandenen Videos.
- Hinweise zu Software und weitere Details finden Sie auf der entsprechenden Wikipedia-Seite.
- Beispielvideo: Fachhochschule Ökonomie und Management - Grundlagen von SQL.
Studierende zeichnen eine LV auf
Wenn Studierende ein LV in Bild und/oder Ton aufzeichnen möchten, benötigen sie dafür das Einverständnis des*der Lehrenden.
- Dafür können Sie beispielsweise schriftlich festhalten, dass Studierende die Aufzeichnung nicht an Dritte weitergeben.
- Informationen für Studierende zur Audio-/Videoaufzeichnung
- Informationen zum "Urheberrecht"
Im Sinne der inklusiven Lehre und der Bedürfnisse Studierender mit Beeinträchtigung, empfehlen wir eine großzügige Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen.